Eigentumswohnung oder Haus?

Wenn man die Unterhaltungskosten einer Eigentumswohnung zu einem Einfamilienhaus vergleicht, müsste man sich eigentlich für das Haus entscheiden.

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Die Einsparungen bei den Nebenkosten im Vergleich zu Eigentumswohnung liegen bei ca. 38%.

Zum Beispiel erspart der Bauherr / Käufer / Mieter:

 

1. den Hausverwaltungskostenapparat: Es fallen überhaupt keine Hausverwalterkosten an, da keinerlei Gemeinschaftsflächen (z. B. Flure, Wege, etc.), die ein Hausverwalter verwalten müsste, vorhanden sind.

2. die Hausmeisterkosten: Jeder Käufer (Selbstnutzer), als auch jeder Mieter trägt für das Haus und Grundstück, bzw. Garten selbst Sorge und Verantwortung. Diese pflegen das Haus und bepflanzen Ihren Garten und Vorgarten (Außenanlage), so wie sie es wollen und so wie es der eigene Gelbeutel eben zulässt. Selbst die anteilig gemeinsame Zufahrt zu den Hauseinheiten pflegt und streut der Bewohner im Winter selbst und trägt hierfür Verantwortung.

3. Reinigungsmaterial für Gemeinschaftseigentum: Es gibt keine Gemeinschaftseigentum, da alle Grundstücke real geteilt sind.

4. Kaminfeger-Kosten: Es gibt keine Kamine/Schornsteine und keine Heizungskessel in den Häusern (externes Heizkraftwerk).

5. Die Feuer- Brand-Elementar-/Leitungswasser-Versicherung, (für den Kapitalanleger die Gebäude-Haftpflichtversicherung): Bereits während der Bauphase werden unsererseits entsprechende Rahmenverträge über möglichst viele Häuser geschlossen. Durch die hohe Anzahl von Versicherungsverträgen im Paket sind die Versicherungsprämien günstiger als bei Einzelverträgen.

6. Instandhaltungsrücklagen für das Gemeinschaftseigentum: Es gibt kein Gemeinschaftseigentum Pkt. „a“. Rücklagen bildet jeder Eigentümer wie es ihm beliebt.

7. Eigentümerversammlungen: sind nicht notwendig. Jeder Eigentümer entscheidet allein über sein Eigentum. Die sonst lästigen Eigentümerversammlungen kosten außerdem nur Zeit und Geld.